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Impressum​

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Angaben gemäß § 5 TMG:

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Birgit Sulzer
Interkulturelle Trainerin
Waldstraße 25

10551 Berlin

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Telefon: +49 (0) 30 / 70245565

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Allgemeine Geschäftbedingungen

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1.    Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner*in, nachstehend "Teilnehmer*in" genannt.

1.2    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem*der Teilnehmer*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der*die Teilnehmer*in nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der*die Teilnehmer*in muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2.    Vertragsgegenstand

2.1    Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen, Workshops und Vorträge an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2    Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

       Beschreibung des Vertragsinhalts

       Insbesondere wird vereinbart:

       1.    Seminare und Workshops 

       2.    Coaching

       3.    Vorträge   



3.    Zustandekommen des Vertrages

3.1    Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2    Jede*r Teilnehmer*in erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3    Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann bei Seminarveranstaltungen nur nach Absprache mit dem Veranstalter bis 21 Tage vor Beginn des Seminarstarts für gegenstandslos erklärt werden. Für die Terminvereinbarung zur Leistung Coaching oder Workshop muss 48 Std. vor dem vereinbarten Termin eine schriftliche Absage erfolgen (bis 48 Std. vor Termin kostenfrei stornierbar), danach werden die vollen Kosten des Termins in Rechnung gestellt. In Rechnung gestellt wird die vereinbarte Stundenanzahl für den abgesagten Termin.

3.4    Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer*innen verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5    Der Veranstalter behält sich vor, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die Durchführung eines Seminars ist an eine Mindestteilnehmerzahl ge­bunden. Im Falle der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vor­satz oder grober Fahrlässigkeit von DevelopMind beruhen.

3.6    Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem*der Teilnehmer*in ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr für das Seminar wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7    Dem Teilnehmer werden die Seminargebühren bei Absage des Seminars von Seiten des Veranstalters zurück erstattet. Für die Stornierungskosten externer Anbieter (Unterkunft, Hotels etc.) übernimmt DevelopMind keine Haftung und/oder Ausgleich.



4.    Vertragsdauer und Vergütung

4.1    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2    Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

       Der Teilnehmer kann per

           Überweisung

           Rechnung


       seiner Zahlungspflicht nachkommen.

       Besondere Zahlungsbedingungen:      

4.3    Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von Empfohlen: 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4    Die angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).



5.    Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1    Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem*der Teilnehmer*in.

5.2    Werden einzelne Leistungen durch eine*n Teilnehmer*in nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der*die Teilnehmer*in den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
  


6.    Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1    Der*die Teilnehmer*in verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er*sie sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den*die Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem*der Teilnehmer*in unbenommen.

6.2    Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmer*innen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3    Jede*r Teilnehmer*in unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5    Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6    Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der*die entsprechende Teilnehmer*in bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7    Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den*die betreffenden Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem*der Teilnehmer*in unbenommen.

6.9    Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede*r Teilnehmer*in nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.



7.    Verschwiegenheitspflicht

   Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


8.    Haftung

8.1    Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


9.    Sonstige Bestimmungen
                
     Alle Nebenabreden erfordern die Schriftform.




Berlin, 17. Mai 2021                     

Birgit Sulzer
       

 

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